Sparkassen dürfen Geldautomaten für Kreditkarten sperren
Samstag den 12.12.2009Der Geldautomatenstreit zwischen Direktbanken und Sparkassen geht in die nächste Runde und hat einen Punktsieg für die Sparkassen hervorgebracht. Das Landgericht München hat nämlich der Sparkasse Ingolstadt zugestanden, dass sie nicht verpflichtet sei, ihre Geldautomaten für die Kreditkarten der Direktbanken zur Verfügung zu stellen (AZ.: 9 HK 0 9435/09).
Der Automatenstreit dreht sich schon seit langem darum, dass die Sparkassen beklagen, dass Abhebungen mit einer Kreditkarte von den Geldautomaten nur mit 1,74 Euro pro Abhebung vergütet werden, wohingegen die Nutzung der EC-Karte 4,50 Euro pro Abhebung kosten würden. Als es zu keiner Einigung kam, sperrten einige Sparkassen wie auch in Ingolstadt den Zugang, wogegen die Direktbanken Klage einreichten. Der Rechtsstreit soll nun offenbar in höherer Instanz weiter ausgefochten werden, wobei man gespannt sein kann, ob dort andere Entscheidungen zu erwarten sind.
Quelle: kostenlose-urteile.de



