Sparkassen-Automaten müssen andere Kreditkarten annehmen

Freitag den 25.06.2010

Der Geldautomaten-Streit zwischen den Sparkassen und den Direktbanken ist nicht neu und es gab bereits viele verschiedene Gerichtsverfahren wegen dieser Sache. Das neuesten Urteil zu diesem Sachverhalt kam diesmal vom OLG München (AZ.: z. U (K) 1607/10) und gab den Direktbanken TARGOBANK, ING-DiBa und Volkswagenbank recht, die gegen die Sparkasse Ingolstadt geklagt hatten, als diese ihre Geldautomaten für die Kreditkarten der oben genannten Institute gesperrt hatte. Die Urteilsbegründung des OLG sah einen wettbewerbsverstoß darin, nur bestimmte Banken von der Unterstützung der Geldautomaten auszuschließen und verpflichtete die Sparkasse Ingolstadt, die Automaten unverzüglich wieder freizugeben.

Sparkassen fühlen sich von den Direktbanken ausgenutzt

Der Streit dreht sich hauptsächlich um den Punkt, dass die Sparkassen sich von den Direktbanken ausgenutzt fühlen, weil diese pro Abhebung einer ihrer Kunden lediglich 1,74 Euro an die Sparkassen überweisen und auf diese Weise eine günstige Möglichkeit haben, auf eigene Geldautomaten größtenteils zu verzichten. Deshalb fordern die Sparkassen schon seit längerem höhere Gebühren für solche Barabhebungen, was die Direktbanken anfangs natürlich ablehnten. Aktuell steht noch in den Sternen, ob hier tatsächlich ein Kompromiss gefunden wird, der letztlich auch umgesetzt werden kann.