Kein Schadensersatz bei Geldabhebungen mit PIN

Donnerstag den 15.01.2009

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat kürzlich entschieden (Az.: 17 U 170/07), dass eine Bank grundsätzlich davon ausgehen kann, dass eine Abhebung von einem Konto, die mit einer PIN getätigt wurde, legal ist. Somit reicht es nicht aus, wenn sich der Kunde darauf beruft, dass eine Abhebung illegal ist, sondern, er muss dies künftig beweisen, wie das Gericht befand.

Handelt es sich dabei dann trotzdem um eine illegale Abbuchung und der Kunde kann es nicht beweisen, bleibt er auf dem Schaden sitzen und kann keinen Schadensersatz von der Bank fordern. Man kann nach Ansicht der Richter in einem solchen Fall davon ausgehen, dass der Kunde die Abhebung selbst getätigt hat, oder die PIN nicht sicher genug aufbewahrt hat.

Als Kunde sollte man zukünftig also vorsichtig sein und das eigene Kreditkartenkonto regelmäßig checken, um unautorisierten Zugriffen dahin gehend entgegenzutreten, dass man sich möglichst schnell um solche Fälle kümmert. Für Verbraucher wird das Ganze nicht einfacher.